Unsere Praxis befindet sich Bottrop und ist über die A40 <Karte> oder öffentliche Verkehrsmittel leicht zu erreichen.
Die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in und die berufliche Tätigkeit basiert auf der lebenslangen Forschungsarbeit der Gesangs- und Atempädagoginnen Clara Schlaffhorst (1863-1945) und Hedwig Andersen (1866-1957).
Die Wechselbeziehungen zwischen dem Atemgeschehen und der menschlichen Stimme waren ihnen ein wesentliches Anliegen. Unter dem Namen Rotenburger Atemschule wurde die Arbeitsweise Schlaffhorst-Andersen seit 1916 in weiten Kreisen bekannt.
Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen sind im Therapeutisch/rehabilitativen, prophylaktischen oder musisch/künstlerischen Bereich tätig. Dazu gehören:
Unsere Praxis für Atem-, Sprech-, Sprach-
und Stimmtherapie ist nach §124 Abs.2 SGB V zugelassen.
Es bestehen Verträge gem. §125 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Auch Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Atem-, Sprech-,
Sprach- und Stimmtherapie.
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in erfolgt nach einem vorausgehend einjährigen Praktikum in sechs Semestern und umfaßt ca. 3900 Unterrichtsstunden in folgenden Bereichen: